Seiten auf angemeldete Besucher beschränken

Seiten auf angemeldete Besucher beschränken

Mit Scrivito lassen sich Webseiten nur für einen Teil der Besucher verfügbar machen. Um dies zu erreichen, kann ein Redakteur die Sichtbarkeit einer jeden Seite so einstellen, dass nur angemeldete Besucher sie öffnen können. Dadurch ist es beispielsweise möglich,

  • Inhalte von besonderem Wert als Anreiz für die Registrierung und Anmeldung anzubieten,
  • Besucher erst nach der Anmeldung bestimmte Dienstleistungen nutzen zu lassen.

Um Besucher sich anmelden zu lassen, benötigen Sie einen Business-Tarif sowie einen eingerichteten Identity Provider (IdP). Letzteres kann ein Administrator leicht durchführen. Auch ist es erforderlich, dass die Web-Applikation es Besuchern ermöglicht, sich anzumelden. Scrivito unterstützt die Authentifizierung mittels OpenID Connect, d.h. über einen beliebigen Account eines beliebigen Providers, der dieses Verfahren anbietet, etwa Microsoft oder Google.

Die Sichtbarkeit einer Seite einstellen

Um einzustellen, dass Besucher sich anmelden müssen, um auf eine bestimmte Webseite zugreifen zu können, öffnen Sie die Eigenschaften dieser Seite und wählen aus der Auswahl „Sichtbarkeit“ die gewünschte Option, d.h. „Verfügbar für angemeldete Besucher“.

Die Sichtbarkeit binärer Inhalte wie Bilder und PDF-Dateien kann über deren Eigenschaften-Ansicht im Content Browser eingeschränkt werden.

Beachten Sie, dass Administratoren als Ergänzung zu den Einstellungen „öffentlich“ und „nicht öffentlich“ weitere Sichtbarkeitskategorien einrichten können wie beispielsweise „Partner“, „Lieferanten“ etc. Diese Kategorien können dann ebenfalls in den Seiteneigenschaften ausgewählt werden.

Wie bei allen anderen Einstellungen auch, werden Änderungen an der Sichtbarkeit einer Seite oder eines binären Inhalts erst wirksam, nachdem die Arbeitskopie veröffentlicht wurde.

Verschiebt oder kopiert man eine Seite mit eingeschränkter Sichtbarkeit in einen Website-Bereich, der aus nicht eingeschränkten Seiten besteht (oder umgekehrt), fragt Scrivito nach, ob die Sichtbarkeitseinstellung der Seite entsprechend angepasst oder beibehalten werden soll.

Was eingeschränkte Sichtbarkeit bewirkt

Nachdem eine Seite eingeschränkt und die Arbeitskopie veröffentlicht wurde, können nur angemeldete Besucher diese Seite öffnen. Als Redakteure angemeldete Benutzer haben dagegen uneingeschränkten Zugriff auf die Seite.

Nicht angemeldete Besucher können eine eingeschränkte Seite weder direkt öffnen, d.h. durch Eingabe ihrer URL, noch erscheint die Seite in Suchergebnissen. Auch taucht sie nicht in Linklisten oder automatisch erzeugten Navigationen wie beispielsweise Hauptmenüs auf. Die Seite existiert gewissermaßen gar nicht, auch nicht für Suchmaschinen und andere Crawler. All dies bedeutet allerdings auch, dass ein Klick auf Links, die auf eine eingeschränkte Seite zeigen (etwa aus einem Text-Widget heraus), einen „Seite-nicht-gefunden“-Fehler verursachen.

Ob eine Seite, die Sie einschränken möchten, verlinkt ist, können Sie dem Reiter „Verlinkt von“ in den Eigenschaften der Seite (auch in der Seitenleiste) entnehmen.